Steurabzug zu 100%

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Organisationen können bei der direkten Bundessteuer von Spenderinnen und Spendern in Abzug gebracht werden. Gesamthaft müssen die Zuwendungen mindestens 100 Franken im Jahr betragen.

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern können im Kanton Thurgau steuerpflichtige natürliche und juristische Personen Spenden insgesamt zu 100% den Steuern abziehen.

 
Steuerverwaltung Verzeichnis